26.04.23

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Update Thema Energiekostenzuschuss

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss I Q4 2022 ist seit 14.4.2023 abgelaufen. Dennoch wurde seitens der BM Gewessler zugesichert, 100% aller Einreichungen zu erledigen. Für den EKZ II - quasi die Verlängerung für 2023 - liegen noch keine endgültigen Förderrichtlinien vor. 
Das Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer ist ein pauschales Fördermodell für Unternehmen mit einem Jahresumsatz 2022 zwischen € 10.000 und € 400.000. als Parameter sind die Branche und der Umsatz, wobei kein Nachweis der Energieintensität erforderlich ist. Seit 17.4.2023 ist ein sogenannter „Selbst-Check“ auf der Homepage des FFG möglich. Anträge sind ab Mitte Mai 2023 zu stellen. Was können Sie vorbereiten? Grundsätzlich ist eine Handysignatur und ein Zugang zum USP (Unternehmerserviceportal) erforderlich. Weiters empfiehlt sich, seine Branchenzugehörigkeit (ÖNACE-Code) zu überprüfen, ob diese korrekt ist. Sonst sind keine weiteren Nachweise oder Belege erforderlich.