24.10.22

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Tipp des Monats

Auch heuer wieder rechtzeitig an den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag denken!
Ab 2022 steht ein Grundfreibetrag von 15% von bis zu € 30.000 Gewinn Steuerpflichtigen automatisch zu (15% von € 30.000 = € 4.500). Für Gewinne über € 30.000 steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat. Als begünstigte Investitionen kommen unge¬brauchte, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren in Betracht, wie beispielsweise Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, Hardware und Gebäudeinvestitionen ab Fertigstellung. Ausgeschlossen sind PKW, Software und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Auch bestimmte Wertpapiere können für die Geltendmachung eines investitionsbedingten GFB herangezogen werden. Das sind alle Anleihen sowie Anleihen- und Immobilienfonds, welche als Deckungswertpapiere für die Pensionsrückstellung zugelassen sind. Die Wertpapiere müssen bis zum 31.12.2022 auf Ihrem Depot eingeliefert sein! Tipp: erfahren Sie mehr über die Vorteilhaftigkeitsüberlegungen in unserer „Checkliste zum Jahresende 2022“, die Sie auch als Einzelexemplar in unserem Webshop erwerben können.