12.09.22

7. Termine 30-september-calendar-Robl1

TERMIN 30.September 2022

Ende September laufen viel wichtige Fristen ab, wie beispielsweise betreffend eine rückwirkende Umgründung auf den 31.12.2021 und die Vorsteuererstattung in den anderen EU-Ländern.

Besonders darauf hinzuweisen ist, dass ab .Oktober 2022 wieder Anspruchszinsen für die Nachzahlung an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 von 1,88% verrechnet werden. Um diese zu vermeiden, besteht die Möglichkeit einer Abschlagszahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung bis spätestens 1.10.2022.

Eine Verlängerung der Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften ist letztmalig auf den 31.Dezember 2022 verlängert. Bekanntlich führt eine Fristversäumnis zu automatischen Zwangsstrafen an alle Geschäftsführer (Vorstand) und Gesellschaft von mindestens € 700, die in Abständen von 2 Monaten automatisch erhöht verhängt werden.

Apropos Fristen zum 31.12.2022: in der nächsten Ausgabe der KlientenINFO erhalten Sie die beliebte Checkliste zum Jahresende 2022. Die Ausgabe erscheint am 19.10 2022– also weit früher als andere gedruckte Checklisten. Diese Ausgabe ist auch als Einzelausgabe im Webshop bestellbar.