24.06.21

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Pendlerpauschale auch an Homeoffice-Tagen läuft mit Ende Juni aus

Die Sonderregelung bei COVID-19-bedingten Homeoffice-Tagen auf Berücksichtigung des Pendler¬pauschales im selben Ausmaß wie vor Corona läuft mit 30.6.2021 aus.

Ab 1.7.2021 ist wieder die Anzahl der Tage pro Monat, an denen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegt werden, entscheidend. Folgende Aliquotierungsregelung gilt es dabei zu beachten: ab vier Fahrten pro Monat steht das Pendlerpauschale zu einem Drittel, ab acht Fahrten zu zwei Drittel und ab elf Fahrten das volle Pendlerpauschale zu.

In diesem Zusammenhang sei auf das seit Beginn 2021 geltende steuerfreie Homeoffice-Pauschale von bis zu € 3 für maximal 100 Tage, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird, hingewiesen. Die Homeoffice-Tage sind am Lohnkonto zu führen und am Lohnzettel (L 16) anzu­geben. Einen ausführlichen Beitrag finden Sie unter KlientenINFO 2/2021.

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