12.12.22

6. Last Minute 31.12.22 pexels-photo-3171837

Noch rasch vor Silvester erledigen

SPENDEN

    Gerade in der Vorweihnachtszeit wird traditionell viel gespendet. Spenden an begünstigte Spendenempfänger sind grundsätzlich bis zu 10% des laufenden Gewinnes bzw bis zu 10% des laufenden Jahreseinkommens für das Jahr 2022 als Betriebsausgabe /Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Spenden, die bis zum 31.12.2022 überwiesen werden, können noch für das Jahr 2022 steuerlich geltend gemacht werden.

WERTPAPIERKAUF  für optimale Ausnutzung des Gewinnfreibetrages 2022

      Die zur Ausnutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages angeschafften Wertpapiere müssen bis spätestens 31.12.2022 auf Ihrem Depot eingebucht sein.

  

FRUCHTGENUSS rechtzeitig Substanzabgeltung überweisen

     Sie haben eine Immobilie unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes verschenkt und die Zahlung einer Substanzabgeltung vereinbart, damit Sie weiterhin die Abschreibung geltend machen können? Dann denken Sie daran, die Substanzabgeltung auch noch heuer an den Geschenk­nehmer zu überweisen, da Sie ansonsten keine Abschreibung geltend machen können. Nach Ansicht des BMF ist diese Substanzabgeltung umsatz­steuerpflichtig.

 KROATIEN ab 1.1.2023 in EURO 

     Ab 1.1.2023 ersetzt der EURO die bisherig Nationalwährung Kuna. Der Umstellungskurs beträgt 1 Euro = 7,53450 Kuna.

MAKLERGEBÜHREN: Bestellerprinzip kommt (noch) nicht!

Im März 2022 wurde von den Regierungsparteien verkündet, dass das sogenannte „Bestellerprinzip“ bei Maklergebühren ab dem 1.1.2023 in Österreich eingeführt werden soll. Demnach sollen künftig diejenigen, welche den Makler engagiert haben (die Besteller) auch die Maklergebühren bezahlen. In den meisten Fällen führt dies dazu, dass, anders als bisher üblich, die Liegenschaftseigentümer die Maklerrechnungen zu tragen hätten.

Die Regierungsparteien haben sich jedoch im März nur auf das „Bestellerprinzip“ selbst geeinigt, nicht aber auf die konkrete Ausformulierung des Gesetzes. Derzeit gibt es noch keine Einigung über den Gesetzestext, was zur Folge hat, dass der Startschuss für das „Bestellerprinzip“ vom 1.1.2023 bis zu einer Einigung verschoben wird.

AKTUELLE ZINSSÄTZE der FINANZ


gesetzlich festgelegte Zinssätze

ab 27.7.2022

ab 14.9.2022

ab

2.11.2022

Stundungszinsen

1,88%

2,63%

3,38%

Anspruchszinsen 

1,88%

2,63%

3,38%

Aussetzungszinsen

1,88%

2,63%

3,38%

Beschwerdezinsen

1,88%

2,63%

3,38%

Umsatzsteuerzinsen

1,88%

2,63%

3,38%

 

HINWEIS: Eine weitere Erhöhung um 0,5% ist von der EZB für nächste Woche zu erwarten. Das bedeutet, dass dann die Zinsen 3,88% betragen werden.