24.11.21

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Neuer Lockdown – neue Wirtschaftshilfen

Das Finanzministerium hat bereits informiert, dass aufgrund der neuerlichen COVID-19-Beschränkungen bekannte Unterstützungsinstrumente bis März 2022 verlängert werden. Die Richtlinien sind jedoch noch in Ausarbeitung. Die Eckpunkte im Überblick:


Ausfallsbonus

Der Ausfallsbonus II ist mit September 2021 ausgelaufen. Nun folgt – mit Lücke im Oktober – der Ausfallsbonus III für die Monate November 2021 bis März 2022.Voraussetzung: mindestens 40% Umsatzrückgang verglichen mit dem entsprechenden Monat 2019

  • Ersatzrate: 10%-40% des Umsatzrückgangs – je nach Kostenstruktur und Branche; höchstens € 80.000 pro Monat (Kurzarbeitsförderung wird angerechnet)
  • Antragsfrist: jeweils 16. des Folgemonats bis 16. des viertfolgenden Monats

Verlustersatz 
Der Verlustersatz läuft ohnehin bis Ende Dezember 2021 – nun soll er bis März 2022 verlängert werden.
  • Voraussetzung: mindestens 40% Umsatzrückgang verglichen mit dem entsprechenden Monat 2019
  • Ersatzrate: 70%-90% des Verlustes (je nach Unternehmensgröße)

Härtefallfonds
Der Härtefallfonds wird für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 verlängert.
  • Voraussetzung: mindestens 40% Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
  • Ersatzrate 80% des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich € 100

Maximaler Betrag: € 2.000, Mindestbetrag: € 600

NPO-Fonds
Beim NPO-Fonds ist ebenfalls eine Neuauflage geplant: Hier sollen Förderungen für das vierte Quartal 2021 und das erste Quartal 2022 möglich sein.

Der Fixkostenzuschuss bestand für Zeiträume bis 30.6.2021 – hier ist keine Verlängerung geplant (der alternative Verlustersatz wird wie oben dargestellt weitergeführt).

NEU: Bei Verstößen gegen COVID-Bestimmungen müssen die Unternehmen erhaltene Hilfen künftig zurückzahlen.