13.12.22

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Neue Details zum Energiekostenzuschuss

Seit der Veröffentlichung der Richtlinie zur Gewährung eines Energiekostenzuschusses für Unternehmen hat das Wettrennen um die begrenzten Fördermittel begonnen. Derzeit basiert unser Wissen auf dem Stand 21.11.2022. Politische Ankündigungen über eine Erweiterung gehen bereits durch die Medien. Es bleibt spannend für alle. 

 • Inhalt der Förderung
Ganz allgemein sieht das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz eine Förderung von Mehrkosten für Energiekosten im Zeitraum 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 mit bestimmten Obergrenzen vor. Darüber hinaus werden auch Kosten für die Antragstellung der Basisstufe bis zu einer Zuschusshöhe von € 20.000 mit € 500 teilweise ersetzt. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Einmalzahlung. 

• Die vier Förderstufen
Förderungen im Rahmen des Energiekostenzuschusses sind in vier aufeinander aufbauenden Förderstufen möglich, wobei vom Unternehmer auszuwählen ist, für welche Förderstufe der Antrag gestellt wird. 

Die nachfolgende Tabelle sollen einen Überblick über die Voraussetzungen bieten:

Förderstufen

Voraussetzungen

Förderhöhe

Max absolute Zuschusshöhe

Gefördert
werden

Stufe 1

Energiekosten mind 3% des Produktionswertes oder  Umsatz <
€ 700.000

30% der Preisdifferenz zum Vorjahr

min € 2.000
max € 400.000

u Strom

u Erdgas

uTreibstoffe

Stufe 2

zusätzlich: zumindest Verdoppelung der Preise

Verbrauch (max 70% VJ) x Anstieg Arbeitspreis (= Arbeitspreis – 2 x VJ-Preis) x 30%

max € 2 Mio

u Strom

u Erdgas

Stufe 3

zusätzlich: Betriebsverlust aufgrund hoher Energiekosten + förderfähige Kostenmüssen mind 50% des Betriebsverlustes ausmachen

Verbrauch (max 70% VJ) x Anstieg Arbeitspreis (= Arbeitspreis – 2 x VJ-Preis) x 50% (mit Deckelung 80% des Verlustes)

max € 25 Mio

u Strom

u Erdgas

Stufe 4

ausgewählte Branchen, zB Aluminium / Papierindustrie

Verbrauch (max 70% VJ) x Anstieg Arbeitspreis (= Arbeitspreis – 2 x VJ-Preis) x 70% (mit Deckelung 80% des Verlustes)

max € 50 Mio

u Strom

u Erdgas


Berechnungshilfen werden von der AWS unter https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/downloads/  zur Verfügung gestellt.