11.09.21

bilanz

Die Offenlegung des Jahresabschlusses – Ein aktueller Überblick

Umfang der offenzulegenden Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, den Jahresabschluss und den Lagebericht nach seiner Behandlung in der Haupt- bzw Generalversammlung, jedoch spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag, samt Bestätigungsvermerk beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen.

Die gleiche Frist gilt auch für den Bericht des Aufsichtsrats sowie den Ergebnisverwendungsbeschluss. Alle Unterlagen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, ausgenommen Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen bis € 70.000.

Eine Übersicht der Größenklassen und Details dazu in der aktuellen Ausgabe der KlientenINFO 4/2021.

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