11.09.21

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Coronahilfen können weiterhin beantragt werden

Verlängerung Verlustersatz (Verlustersatz II) - Der 70%ige Verlustersatz, der bisher bei mindestens 30% Umsatzausfall bis 30.6.2021 gewährt werden konnte, wurde mit folgenden Änderungen bis 31.12.2021 verlängert:

Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 50%.

Anträge können für bis zu sechs Betrachtungszeiträume (Juli 2021 bis Dezember 2021), die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden.

Die erste Tranche für eine Auszahlung von 70% des beantragten Verlustersatzes läuft vom 16.8.2021 bis 31.12.2021. Ab dem 1.1.2022 bis spätestens 30.6.2022 kann im Rahmen der zweiten Tranche der gesamte Verlustersatz beantragt werden.

Nähere Details dazu in der aktuellen Ausgabe der KlientenINFO 4/2021.

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