16.06.21

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Bilanzierung von COVID-19-Hilfsmaßnahmen

Bei der Bilanzierung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 stellt sich häufig die Frage der Bilanzierung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen. Dazu wurde im März 2021 die AFRAC-Fachinformation COVID-19 veröffentlicht.

Entscheidend für den Ansatzzeitpunkt als Forderung ist das Entstehen des Rechtsanspruchs und die Stellung des Förderantrags, nicht aber die Bewilligung. Wurde die gesetzliche Grundlage für einen COVID-19-Zuschuss erst nach dem Abschlussstichtag geschaffen, so ist in werterhellende und wertbegründende Ereignisse abgestellt. 

Bei der Darstellung der Zuschüsse in der Unternehmensberichterstattung steht der Zweck der Hilfsmaßnahme im Vordergrund, es wird in Investitionszuschüsse und Aufwandszuschüsse unterschieden. Eine Übersicht der einzelnen COVID-19-Förderungsmaßnahmen und deren Darstellung im Jahresabschluss finden Sie in der aktuellen Ausgabe der KlientenINFO 3/2021.

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