24.10.23

ESG

Auch KMUs sollten sich zum Thema ESG-Reporting Gedanken machen.

In aller Kürze: was bedeutet ESG? ESG steht für Environmental (=E), Social (=S) und Governance (=G). Dabei handelt es sich um ein Berichtsverfahren, bei dem Unternehmen Informationen über ihre Beiträge und Auswirkungen in Bezug auf Umwelt-, Sozial– und Unternehmensführungsfaktoren bereitstellen. Dieser Bericht gehört zur Nichtfinanziellen Berichterstattung und ergänzt das Zahlenwerk des Jahresabschlusses in gleicher Wertigkeit für eine Unternehmensbewertung / Kreditvergabe.

Was beinhaltet so ein Report?
Darunter fallen Aspekte wie Reduzierung von CO2-Emissionen oder des Wasserverbrauchs, Umstellung auf erneuerbare Energiequellen oder Reduzierung von Plastikverpackung, aber auch das Wohlergehen der Mitarbeitenden wie eine faire Bezahlung oder Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Dafür braucht es auch ein klares Bekenntnis der Unternehmensführung zu diesen Werten gefolgt von einer Neuausrichtung der Unternehmensstrategie, Organisationsänderungen und Schulungen.

Woher die strenge Vorgabe?
Eingebettet in die seit Jänner 2023 geltende EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive =CSRD) haben die Mitgliedstaaten bis Juni 2024 diese in nationales Recht umzusetzen. Das österreichische Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) ist derzeit in Ausarbeitung.

Wen betrifft es?
Zu Beginn sind große, kapitalmarktorientierte Unternehmen und KMUs mit mehr als 500 Beschäftigten sowie Versicherungen und Banken erstmalig mit der Berichtspflicht konfrontiert. Als große Unternehmen gelten jene, die 2 von 3 Größenkriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschreiten (250 MA, € 20 Mio Bilanzsumme und € 40 Mio Umsatz). Die kleineren Unternehmen fallen in den kommenden Jahren schrittweise in die Berichtspflicht.

Wieso schon jetzt KMUs?
Eine Etablierung des ESG-Berichts ist zunächst mit einem enormen Zeitaufwand verbunden. Zeit, die kleinere Betriebe neben dem laufenden Geschäft nur schwer erübrigen können, selbst wenn externe Berater den Prozess begleiten und mit ihrer Expertise effizient unterstützen. Die Devise lautet: rechtzeitig anfangen. 

Was ist der Nutzen?
Im Vordergrund stehen zwei Aspekte:
1) die Kreditvergabe bzw die Konditionen, unter denen künftig Kredite an Unternehmen vergeben werden, die kein ESG-Reporting vorweisen können;
2) Lieferkettensorgfaltspflicht: (kleinere) österreichische Zulieferbetriebe von deutschen Unternehmen werden mit deren Lieferketten-Compliance konfrontiert. Hier gilt es sich mit den Risiken in der eigenen Lieferkette auseinanderzusetzen und entsprechende Compliance-Strukturen zu implementieren.