24.10.22

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Aktuelles Thema Energiekostenzuschuss

Auch beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen geht es nicht ohne uns Steuerberater. Da ist es von Vorteil, dass wir schon bei den COVID-19-Hilfsmaßnahmen geübt haben und unsere Klienten mit hohem Einsatz unterstützt haben. 

Was bisher bekannt ist: die Förderung wird in 4 Stufen erfolgen. Beispielsweise für die Einordnung als energieintensives Unternehmen oder für die Bestätigung der Energie-Mehrkosten ist eine Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters erforderlich. 

Basisstufe 1: Im Rahmen der ersten Stufe werden auch Mehrkosten für Treibstoffe ersetzt. Gefördert werden 30% der Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 für den Verbrauch von Strom, Erdgas und Treibstoffen. Pro Unternehmen beträgt der Zuschuss mindestens € 2.000 und maximal € 400.000.
Berechnungsstufe 2: Ab dieser Stufe sind nur mehr Kosten für Strom und Gas förderbar. Voraussetzung ist, dass sich die Preise zu den Vorjahrespreisen mindestens verdoppelt haben. Es werden bis zu 70% des Vorjahres¬ver¬brauches mit maximal 30% gefördert. In dieser Förderstufe beträgt die maximale Förderhöhe € 2 Mio.
Berechnungsstufe 3: Wenn dem Empfänger Betriebsverluste entstehen, die zumindest zu 50% auf dem Anstieg der Strom- und Gaskosten basieren, erhalten als maximale Förderhöhe höchstens 50% der beihilfefähigen Kosten und höchstens 80% der Betriebsverluste. Der Zuschuss ist mit € 25 Mio pro Unternehmen gedeckelt. Berechnungsstufe 4: In der letzten Berechnungsstufe werden nur Unternehmen, die in ausgewählten Branchen tätig sind (zB Stahl, Zement, Glas), gefördert. Hier sind maximale Förderungen bis zu € 50 Mio pro Unter¬nehmen möglich. 

Über die Details, die in einer Richtlinie veröffentlicht werden soll, wird derzeit noch verhandelt. Es bleibt zu hoffen, dass zu Gunsten einer einfachen Abwicklung von unzähligen Sonderregelungen durch Zurufe von diversen Seiten Abstand genommen wird. Auch die KSW ist durch Kollegen mit an Bord bei der Ausformulierung. Wichtig: ab Mitte November können Anträge beim AWS gestellt werden. Davor ist eine Registrierung erforderlich. Damit ist der Wettlauf um die Fördermittel eröffnet. 

TIPP: Andreas Mitterlehner, einer jener Kollegen, der bei diesem Thema mittendrin ist, wird beim KollegenSEMINAR Steuerupdate 2022 am 23.11.2022 ausführlich darüber informieren.